Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Webseitenbau Munikate GmbH
(Stand Dezember 2020)

Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und der Munikate GmbH geschlossenen Verträge in Bezug auf Webseitenbau, dem Designen einer Internetpräsenz. 

(2) Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den gesondert getroffenen Vereinbarungen.


(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.


(4) Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein gesonderter schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Munikate GmbH schriftlich bestätigt werden.

Angebot und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden (Angebot) und dessen Annahme durch Munikate GmbH zustande.


(2) Die Annahme des Auftrags durch die Munikate GmbH erfolgt entweder ausdrücklich durch entsprechende Mitteilung oder durch schlüssiges Handeln, spätestens durch die Erbringung der ersten Erfüllungshandlung.

(3) Die Munikate GmbH ist berechtigt, die Annahme des Auftrags ohne Angabe von Gründen zu verweigern.


(4) Unterbreitet Munikate GmbH dem Kunden abweichen von §2 Ziff, 1 ein „Angebot“, unter Verwendung eines Formulars, so handelt es sich um ein auch ohne Unterschrift bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstvertragen, soweit nicht ein anderer Vertragstyp ausdrücklich angegeben wird. Der Kunde erklärt seine Annahme durch Rücksendung des unterzeichneten Formulars.


(5) Grundlage für die Arbeit der Munikate GmbH ist neben dem Vertrag und seinen Anlagen und den AGB auch das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Munikate GmbH im Nachgang über den Inhalt des Briefing-Gesprächs ein Protokoll, welches dem Kunden zeitnah zugeleitet wird. Das Briefing-Protokoll wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.


(6) Mündliche Zusatzaufträge bedürfen der Bestätigung durch Munikate GmbH in Schrift- oder Textform.

Leistungen der Munikate GmbH

(1) Die von Munikate GmbH angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die nachfolgend wiedergegebenen Leistungen:

Individualisierung einer WordPress-WebsiteErstellung von redaktionellen Inhalten und Gestaltung einer mit dem Content Management System (CMS) WordPress erstellten Seite Auswahl und Sicherung einer Domain gem. DENIC Richtlinien, Aktualisierungen und Austausch von Texten, Bildern oder Gestaltungselemente Projektmanagement.

(2) Munikate GmbH schuldet die Umsetzung der konkret beauftragten Leistung im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs.


(3) Abweichende Wünsche und Änderungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. Daraus resultierender Mehraufwand und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.


(4) Munikate GmbH ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. 

Leistungen und Materialien des Kunden

(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist von großer Relevanz, dass der Kunde von ihm zu erstellende Daten, Informationen und Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt und etwaige Freigaben unverzüglich erteilt.

(2) Insbesondere ist der Kunde zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Mitwirkungshandlungen verpflichtet, die nicht abschließend sind:

Nach Beginn der Zusammenarbeit ist der Kunde verpflichtetet, die für die Webseitenerstellung nötigen Informationen (insbesondere Logos, Bildern, Textbausteinen sowie das Impressum) nach schriftlicher Aufforderung oder einer Aufforderung per E-Mail binnen einer Frist von 5 Tagen auf eigene Kosten bereitzustellen.Der Kunde ist verpflichtet, einwandfreie und geeignete in die Website zu integrierende Inhalte in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde haftet für deren Inhalt, insbesondere dafür, durch den Inhalt keine Rechte Dritter zu verletzen und sämtlichen gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Website zu genügen.Der Kunde ist verpflichtet, Munikate GmbH bei Abschluss des Vertrages alle notwendigen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) für seine Benutzerkonten und Profile bei den einschlägigen Online-Diensten (Werbeträger, Social Media etc.) mitzuteilen, soweit er welche besitzt und diese für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich sind.

(3) Der Kunde benennt Munikate GmbH einen oder mehrere Ansprechpartner, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich sind. 


(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Munikate GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Munikate GmbH dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.   

(5) Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Gewerblichen Schutzrechten an den Materialien, Inhalten und Leistungen ist, und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem räumt der Kunde der Munikate GmbH während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Kunden ein.

Abnahme

(1) Nach Fertigstellung des Entwurfs und Mitteilung von Munikate GmbH an den Kunden wird der Kunde den ersten Entwurf innerhalb von 14 Tagen abnehmen bzw. der Munikate GmbH etwaige Änderungswünsche mitteilen. Dies gilt ebenfalls für die in einer der Änderungsschleifen umgesetzten Änderungswünsche.


(2) Der Entwurf bzw. die Änderung gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der 14 Tage die Abnahme schriftlich und unter Angabe von Gründen verweigert.

(3) Quellcodes und entsprechende Dokumentationen werden dem Kunden grundsätzlich nicht ausgehändigt, es sei denn dies wurde zuvor bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart.

Preise, Zahlungen, Fälligkeit

(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Munikate GmbH. Existieren diese im Einzelfall nicht, gilt die übliche Vergütung.

(2) Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.


(3) Ändert der Kunde das laufende Webseiten-Projekt oder wünscht der Kunde die Realisierung von Sonderwünschen, so werden diese Leistungen nach der dann gültigen Preisliste der Munikate GmbH berechnet.


(4) Die Vergütung ist, vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung spätestens mit Abnahme der Leistung ohne Abzug fällig.

(5) Munikate GmbH ist berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.

(6) Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden automatisch in Verzug. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht.


(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Darüber hinaus besteht ein Aufrechnungsverbot.


(8) Die Munikate GmbH berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.

Geschäftszeiten

Munikate GmbH erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 21:00 Uhr von Montag bis Samstag, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

Dem Kunden stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstige Rechte an den von ihm erworbenen Inhalten, erstellten Seiten und angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch gesonderten Vertrag Munikate GmbH eingeräumt sind.

Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Munikate GmbH oder im Auftrag von der Munikate GmbH handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

Haftung

(1) Die Munikate GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus Verletzung des Leibes, Lebens oder Gesundheit.

(2) Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte alleine verantwortlich. Munikate GmbH haftet auch nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Website. Munikate GmbH obliegt insofern keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte der Webseiten. Entsprechendes gilt für die vom Kunden vorgenommenen Erstellungs- und Optimierungsmaßnahmen aufgrund der Empfehlungen von Munikate GmbH. Munikate GmbH übernimmt überdies keine Haftung für Schäden wegen der durch die Kunden auf der Website angebotenen Dienstleistungen oder wegen der Inhalte der Website selbst. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang der Kunde Empfehlungen von Munikate GmbH annimmt, liegt beim Kunden selbst, eine Haftung hierfür seitens Munikate GmbH scheidet ebenfalls aus.


(3) Der Kunde stellt Munikate GmbH von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung von urheber-, wettbewerbs- und markenrechtlichen oder sonstigen Gewerblichen Schutzrechten frei.

Gewährleistung

(1) Eine auf rein subjektiven Kriterien beruhende Bewertung der kreativen Gestaltung ist nur dann mangelhaft, wenn sie von im Vorfeld vereinbarten Vorgaben abweicht. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht.


(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Abnahme bzw. im Falle einer Teilabnahme mit dieser Teilabnahme.


(3) Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt werden, hat der Kunde Munikate GmbH unverzüglich schriftlich nach Entdeckung zu melden.

(4) Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Munikate GmbH Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, ohne dass dies wegen Verzugs von Munikate GmbH ergebnislosen Ablaufs einer vom Kunden gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist, um eine vertragsgemäße Programmnutzung zu ermöglichen.

Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Sofern der Vertrag keine Regelung zur Vertragslaufzeit enthält, endet die Vertragsbeziehung nach Erfüllung sämtlicher wesentlicher Pflichten.


(2) Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung nicht möglich.


(3) Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die Munikate GmbH liegen unter anderem vor, wenn

(a) Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird

(b) der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten

(c) der Kunde von Munikate GmbH zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet


(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden, ohne das für die Kündigung ein wichtiger Grund vorlegt, schuldet der Kunde die vereinbarten Preise, die bis zum regulären Vertragsende anfallen.

Referenzwerbung

Die Munikate GmbH ist nach schriftlicher Zusage des Kunden berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten der Munikate GmbH nach außen zu kommunizieren.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Düsseldorf. Es bleibt unbenommen, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

 (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.